Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Hüftengold“ (Catering)

  • 1 Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB ) gelten für alle Leistungen und Verträge zwischen der Firma Hüftengold und deren Kunden/Auftraggebern im Bereich Catering.
Abweichende, zusätzliche oder vom Besteller angegebene AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Hüftengold-Catering diesen in Schriftform zugestimmt hat.

  • 2 Leistungen:

„Hüftengold“ Catering liefert die bestellten/vereinbarten Produkte/Leistungen an den von dem Kunden bei der Bestellung angegebenen Ort. Eine Änderung des Lieferortes ist nach der Auftragsannahme nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von „Hüftengold“ Catering möglich. Hüftengold ist berechtigt, Teilleistungen ohne weitere Ankündigung ggf. an dritte zu vergeben. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch Hüftengold.

  • 3 Vertragsabschluß:

Bis zur Auftragsannahme (Vertragsabschluss) sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertragsabschluss erfolgt, wenn „Hüftengold“ Catering den Auftrag schriftlich bestätigt oder ein entsprechender Vertrag vorliegt und eine eventuell vereinbarte Vorauszahlung erfolgt ist.

  • 4 Preisänderungen / Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen:

Sollten zwischen Auftragserteilung und Veranstaltungsdatum die Einkaufspreise für Waren und Rohstoffe, bzw. die Lohnkosten oder Kosten für anzumietendes Equipment steigen und von Auftragserteilung bis Veranstaltungsdatum mehr als 4 Monate  liegen, ist Hüftengold berechtigt ggf. seine Preise anzupassen. Übersteigt der Umfang der Preiserhöhung 7,5% des vereinbarten Preises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden.

Sollten aus irgendwelchen Gründen zum Zeitpunkt der Veranstaltung eingeplante Waren/Rohstoffe nicht in erwarteter Qualität oder Umfang verfügbar sein, ist Hüftengold berechtigt auf Rohstoffe/Waren zurückzugreifen, die den ursprünglich geplanten am nächsten kommen.

  • 5 Anzahlung / Abrechnung:

Die bestellten Leistungen von „Hüftengold“ Catering werden zu den in der Veranstaltungsvereinbarung genannten Preisen, in dem dort genannten Umfang abgerechnet, unabhängig davon, ob sie von dem Kunden vollständig verbraucht werden.

Sind spontan notwendige und zusätzlich erbrachte Lieferungen nicht als Leistungsumfang im Vertrag/Angebot aufgeführt, so ist „Hüftengold“ Catering berechtigt, den Preis hierfür entsprechend den in der Gastronomie geltenden Preisen, den üblichen Stundensätzen und der zugrundeliegenden Kalkulation festzulegen.

Sofern keine Pauschalpreise vereinbart sind, sind alle Personal-, Getränke-, Wäsche- und weitere Leistungen geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw. Verbrauch berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbarte Personenzahl ausgelegt.

Sollte für eine oder mehrere Positionen im Angebot ein „pro Kopf“-Preis vereinbart worden sein und sich die Personenzahl nach Vertragsabschluss um mehr als 10% verringern, ist Hüftengold-Catering berechtigt, ggfs. mindestens 90% der jeweiligen ursprünglich kalkulierten Positionsgesamtsumme in Rechnung zu stellen.

Hüftengold Catering ist berechtigt, eine Vorauszahlung von mindestens 50% anzusetzen.

  • 6 Stornierungen/Rücktritt:

Ein Rücktritt des Auftraggebers von dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Veranstaltungsvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Auftragnehmer der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben in Textform zu erfolgen.

Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber, fallen folgende Stornierungskosten an. Hierbei ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei Hüftengold ausschlaggebend.

bis 6 Monate vor VA-Beginn 25 % der Gesamtsumme
bis 1 Monat vor VA-Beginn  50 % der Gesamtsumme
ab 1 Monat vor VA-Beginn  75 % der Gesamtsumme
ab 2 Tage vor VA-Beginn  100 % der Gesamtsumme

Sollten in einem Vertrag Anzahlungen vereinbart worden sein und der Kunde diese nicht tätigen, bzw. nicht termingerecht tätigen, ist Hüftengold berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell bis dahin schon geleistete Anzahlungen verbleiben in so einem Falle bei Hüftengold, bzw. werden analog den Stornierungskosten bei Stornierung des Kunden verrechnet. 

Hüftengold ist berechtigt, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden höher ist, als die vereinbarte Pauschalierung. In diesem Fall ist der tatsächlich entstandene Schaden vom Kunden zu ersetzen. Dem Auftraggeber wird ebenfalls ausdrücklich die Möglichkeit des Nachweises eingeräumt, dass tatsächlich ein niedrigerer oder gar kein Schaden für Hüftengold entstanden ist. In so einem Fall ist der jeweils tatsächlich entstandene Schaden als Schadensersatz zu leisten. 

Sollte es Hüftengold Catering aus einem, bei Vertragsabschluss noch nicht vorhersehbaren Grund, nicht möglich sein, die Gesamtleistung zu erbringen, kann Hüftengold kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn Hüftengold für einen adäquaten Ersatz-Caterer sorgen kann.

  • 7 Versicherungen / Genehmigungen:

Der Auftraggeber ist formal Veranstalter seiner Veranstaltung. D.h. es hat für alle notwendigen Versicherungen, Genehmigungen und Schutzmaßnahmen im Rahmen seiner Veranstaltung Sorge zu tragen und ist verantwortlich und haftbar in allen Belangen, die seine Veranstaltung in der gewählten Veranstaltungsörtlichkeit betreffen, insbesondere auch die des Arbeitsschutzes. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt in jedem Fall dem Kunden.

  • 8 Datenschutz
:

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dem Abschluss und Durchführung des Vertrages anfallenden personenbezogenen Daten entsprechend §28 und §29 des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, verarbeitet und ggf. an Mitarbeiter weitergegeben werden.

  • 9 Location:

Sollte aus irgendeinem Grund die Veranstaltung in der vom Auftraggeber gebuchten Location nicht möglich sein, bzw. seitens der Location abgesagt werden, betrifft das nicht die Absprachen/Vertrag des Auftraggebers mit Hüftengold Catering. Diese sind unabhängig von der Location und bestehen weiter.

Sollte eine andere Location gewählt werden, kann das ggf. andere Kosten für das Catering hervorrufen.

Sollten Gerätschaften in der Location (Kühlhaus/Kühlschränke/etc) für die Nutzung durch den Caterer bereitgestellt werden und zum Veranstaltungsdatum nicht in vollem Umfang funktionsbereit sein und dies bedeuten, das Hüftengold seine vereinbarten Leistungen dadurch nicht in voller Qualität anbieten kann, ist eine Minderung der Kosten ausgeschlossen. Sollte rechtzeitig (spätestens 2 Tage) vor der Veranstaltung bzgl. dieser Gerätschaften ein Mangel festgestellt werden, ist Hüftengold berechtigt, entsprechendes Equipment anliefern zu lassen und dieses zu üblichen Preisen abzurechnen.

  • 10 Externe Dienstleister:

Sollten vom Veranstalter oder von Hüftengold weitere Lieferanten oder Dienstleister beauftragt sein, gelten für die beauftragte Teilleistung ggfs. die Stornobedingungen dieser Dienstleister. Sollten Leistungen oder Lieferungen externer Dienstleister mangelhaft sein, bzw. trotz ordentlicher Beauftragung nicht oder nur teilweise erfolgen, kann hierfür nicht Hüftengold haftbar gemacht werden.

  • 11 Hygiene:

Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf max. 1-2 Stunden (je nach angebotenen Speisen) begrenzt. Beziehungsweise räumt das „Hüftengold“ Catering das Buffet nach den jeweiligen Gängen nach eigenem Gutdünken ab.

Speisen vom Buffet/Menü, die nicht verzehrt werden, dürfen aus Hygiene- bzw. Haftungsgründen nicht an den Kunden zur Mitnahme abgegeben werden. Sollten Teile der Speisen (mit oder ohne Absprache) trotzdem mitgenommen werden, geschieht dies immer auf „eigene Gefahr“.

Für Speisen, die vom Kunden oder seinen Gästen mitgebracht werden übernimmt „Hüftengold“ Catering keine Haftung. Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Zustand der mitgebrachten Speisen verantwortlich. Sofern hier ein Gast einen Schaden erleidet, stellt der Kunde „Hüftengold“ Catering von jeder Haftung frei. Sofern „Hüftengold“ Catering einen Schaden erleidet, der auf die mitgebrachten Speisen zurückzuführen ist, hat der Kunde, auch ohne, dass ihn persönlich ein Verschulden trifft, diesen Schaden zu ersetzen. Wenn der Kunde nicht von der Speise eine Portion als Rückstellprobe ordnungsgemäß aufbewahrt, wird automatisch unterstellt, dass der Schaden auf die mitgebrachten Speisen zurückzuführen ist.

  • 12 Gefahrübergang:

Alle von „Hüftengold“ Catering, bzw. Zulieferern, gelieferten Speisen/Getränke/Gegenstände gelten als an den Kunden übergeben, sobald sie in den Bereich der Veranstaltungslocation gelangt sind.

  • 13 Reklamationen / Abnahme:

Eine Abnahme durch den Auftraggeber/Beauftragten des Auftraggebers erfolgt regelmäßig förmlich und direkt nach Lieferung oder bei Abholung. Eventuelle Mängel an den von „Hüftengold“ Catering/evtl. Zulieferern gelieferten Waren/Leistungen/Equipments, etc können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Lieferung in die Location bzw. direkt bei Abholung erfolgt. Hat der Auftraggeber die Leistung oder Teile der Leistung ohne vorhergehende förmliche Abnahme in Anspruch genommen, bzw. sollte keine sofortige Beanstandung stattfinden, gelten die Waren/Leistungen/Equipment, etc, als angenommen und sind zur vollen Zahlung fällig. Sollte wider Erwarten eine Beanstandung stattfinden, ist Hüftengold berechtigt in einem vertretbaren Zeitraum mangelfrei nachzuliefern.

Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.

Für, durch unsachgemäße Lagerung der Ware durch den Auftraggeber, bzw. nicht einwandfrei Funktionierende Gerätschaften in der Location, entstandene Mängel übernimmt „Hüftengold“ Catering keinerlei Haftung.

  • 14 Haftung:

Jegliches Equipment (Kaffeemaschine, Teller, Besteck, Gläser, Grill, etc.) das im Rahmen der Veranstaltung geliefert wird, gilt als vom Kunden geliehen. Alle Gegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand und in bestellter Menge angeliefert. Der Auftraggeber hat Gelegenheit sich zu Beginn der Veranstaltung davon zu überzeugen. Sollten nach Veranstaltungsschluss Mängel oder Verlust an den zuvor einwandfreien Geräten/Equipments festgestellt werden, so behält sich „Hüftengold“ Catering vor, die entstandenen Wiederbeschaffungskosten oder Reparatur in Rechnung zu stellen.

Hüftengold“ Catering kann gegebenenfalls zusätzliches Equipment bei Drittanbietern ausleihen.  Für mangelhafte oder falsche Lieferung des Drittanbieters kann „Hüftengold“ Catering nicht haftbar gemacht werden.

Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens „Hüftengold“ Catering nach.
 Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber „Hüftengold“ Catering ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Dritte, insbesondere Gäste des Kunden, können aufgrund dieses Vertrages/AGB keine Rechte gegen „Hüftengold“ Catering herleiten. Für Schadensersatzansprüche seitens Dritter, die im Rahmen der vom Auftraggeber organisierten Veranstaltung aufkommen, haftet der Auftraggeber als Veranstalter und stellt Hüftengold auf Verlangen unverzüglich frei.

  • 15 Sonstiges:

Hüftengold ist berechtigt, den Auftrag des Kunden ggf. teilweise oder im Ganzen durch Dritte erfüllen zu lassen.

  • 16 Lösungsrecht vom Vertrag:

Die Firma Hüftengold ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Rücktritt durch einen sachlichen Grund im Sinne eines überwiegenden und anerkennenswerten Interesses ihrerseits gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere der Fall:

– bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, u.a. bei Schädigung des Eigentums der Firma Hüftengold und bei Verzug des Kunden
– bei Unmöglichkeit der Erbringung der geschuldeten Leistung, etwa durch höhere Gewalt, Streik und Naturkatastrophen
-bei Umständen, die berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden aufkommen lassen, insbesondere bei der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Im Falle des Rücktritts ist der Kunde zur sofortigen Herausgabe eventuell gelieferten Ware verpflichtet.

  • 17 Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

  • 18 Gerichtsstand und Erfüllungsort
:

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart. Es gilt uneingeschränkt das deutsche Recht.

Geschäftsadresse:
Hüftengold
Olgastrasse 44
70182 Stuttgart